Der Westfälische Frieden
Die Verträge des Westfälischen Friedens sind von entscheidender Bedeutung für die Geschichte des Elsass und damit auch für Colmar. Sie beenden einen Konflikt, der einen Teil Europas seit 1618 erschütterte. Sie bestätigen den Sieg Schwedens und Frankreichs einerseits, die Auflösung des Reiches andererseits.
Der Vertrag wird am 24. Oktober 1648 unterzeichnet.
Trotz intensiver diplomatischer Tätigkeit und der Bemühungen zahlreicher Männer - unter ihnen der Colmarer Balthasar Schneider - haben sich die Dinge seit dem Vorfrieden kaum geändert. Der Habsburger Grundbesitz im Elsass, insgesamt nicht weniger als 80 Prozent des oberelsässischen Territoriums, ist in den Besitz des Königs von Frankreich übergegangen. Der Sundgau, Breisach, die österreichischen Herrschaftsgebiete mit Ensisheim und die Landgrafschaft des Oberelsass gehören von nun an der französischen Krone, wie auch die Landgrafschaft des Unterelsass und die große kaiserliche Vogtei, die seit 1558 in den Händen der Habsburger gewesen ist. Der kaiserlichen Vogtei unterstehen aber die 40 Dörfer und die 10 Reichsstädte des Zehnstädtebundes.
Und diese fühlen sich gefährdet, denn diese Klausel könnte ja auch so ausgelegt werden, dass sie vom Reich getrennt werden müssen. Der Westfälische Frieden, Paradebeispiel diplomatischer Doppeldeutigkeit, welche auch vor handfesten Widersprüchen nicht zurückschreckt, garantiert den elsässischen Grundherren und Städten die Reichsunmittelbarkeit wie unter den Habsburgern. Aber das ita tamen folgt gleich in der nächsten Klausel: "ohne dass dadurch die Souveränitätsrechte des Königs auch nur im geringsten eingeschränkt werden". Der Westfälische Frieden stellt nur eine Etappe in jenem Integrationsprozess dar, bei dessen Ausgang das Elsass endgültig an Frankreich fällt. Unterdessen können die Unterzeichner ihn so auslegen, wie es ihren Interessen entspricht. Und für Colmar und die anderen Mitglieder des Zehnstädtebundes besteht die vage Hoffnung, Reichsstädte bleiben zu können. Das Elsass, Zankapfel zwischen rivalisierenden Mächten… |