Kostenloses Parken im Straßenraum auf allen Plätzen, nicht nur auf reservierten Plätzen
Die Maßnahmen des Gesetzes zur Erleichterung des kostenlosen Parkens auf Straßen für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, das im Amtsblatt vom Donnerstag, dem 19. März 2015, veröffentlicht wurde, sind in Kraft getreten.
Behinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen mit einem der beiden Parkausweise (Carte Mobilité et Inclusion mentionnement Stationnement genannt CMI S oder la carte Européenne de stationnement) oder ihre Begleitpersonen können alle öffentlich zugänglichen Parkplätze kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung nutzen.
Beachten Sie, dass das kostenlose Parken für Parkplätze auf Straßen gilt, nicht aber für Parkplätze, die durch Schranken geschlossen sind. Auf diesen Plätzen sind alle Fahrzeuge gebührenpflichtig. So sind Inhaber eines Parkausweises gebührenpflichtig, wenn sie in Parkhäusern mit Ein- und Ausfahrtssäulen parken, die für Menschen mit Behinderungen von ihrem Fahrzeug aus zugänglich sind.